Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen HolzWerk Meister GmbH und unseren Kundinnen und Kunden.
Diese AGB gelten für alle Verträge über Holz- und Innenausbauleistungen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der schriftlichen Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Angebote sind 30 Tage gültig. Ein Vertrag kommt zustande, sobald die Auftragsbestätigung vorliegt.
Termine sind verbindlich, sofern sie schriftlich zugesagt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt verlängern die Fristen angemessen.
Der Kunde stellt die notwendigen Informationen, Zugänge und Entscheidungsfreigaben rechtzeitig bereit.
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Musterstadt, sofern gesetzlich zulässig.
Stand: Januar 2026